Offerte in der Schweiz: eine kostenlose Vorlage und was das Obligationenrecht zu Gültigkeit, Preis und Widerruf sagt
Eine Offerte ist im Sinne des Obligationenrechts in der Regel ein Antrag: Wer sie stellt, kann für eine gewisse Zeit an seinen Preis gebunden sein. Drei Dinge entscheiden, wozu Sie sich verpflichten: das Datum, bis zu dem die Offerte gilt, die Art des Preises (fest, ungefähr oder nach Aufwand) und, wenn Sie einem privaten Kunden das Angebot zu Hause oder am Telefon machen, das Widerrufsrecht von 14 Tagen, das er haben kann (Art. 40a ff., mit Ausnahmen). Diese Seite fasst die am 24. Oktober 2026 auf Fedlex nachgelesenen Artikel des Obligationenrechts zusammen, bietet eine kostenlose Offerte-Vorlage (PDF A4), deren Felder diesen Regeln folgen, und erklärt, wie aus einer Offerte eine Rechnung wird.
Aktualisiert am
Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Eine A4-Seite, unter 20 KB, frei zum Drucken und Kopieren. Mustervorlage zur Orientierung: Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Französische und italienische Fassung: «Andere Sprachen», oben auf der Seite.
Wozu Sie eine Offerte laut Obligationenrecht verpflichtet
Das Wort «Offerte» kommt im Obligationenrecht nicht vor: Es spricht vom Antrag (Art. 3–9) und, für Arbeiten, vom Werkvertrag (Art. 363: Der Unternehmer verpflichtet sich «zur Herstellung eines Werkes», der Besteller zur Leistung einer Vergütung). Eine Form ist nicht vorgeschrieben: Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, «wenn das Gesetz eine solche vorschreibt» (Art. 11). Eine mündlich, fristgerecht und ohne Vorbehalt nach Art. 7 angenommene Offerte ist also in der Regel ein Vertrag, ausser die Parteien haben vereinbart, sich erst mit der Schriftform zu binden (Art. 16); die Schriftform dient vor allem als Beweis.
Entscheidend ist, wie die Offerte formuliert ist. Die Tabelle fasst die Fälle zusammen, die das Gesetz vorsieht.
| Ihre Offerte… | Was das Gesetz sagt | Folge für Sie |
|---|---|---|
| nennt ein Gültigkeitsdatum | Wer eine Annahmefrist setzt, «bleibt bis zu deren Ablauf an den Antrag gebunden»; er wird frei, wenn die Annahme nicht vor Fristablauf eintrifft (Art. 3). | Trifft die Annahme des Kunden spätestens an diesem Datum bei Ihnen ein, ist der Vertrag zu diesem Preis geschlossen. Trifft sie später ein, sind Sie frei. |
| wird persönlich übergeben, ohne Gültigkeitsdatum | Wird der Antrag nicht sogleich angenommen, ist der Antragsteller nicht weiter gebunden; ein Vertrag gilt als unter Anwesenden abgeschlossen, wenn sich die Vertragschliessenden oder ihre Bevollmächtigten persönlich des Telefons bedienen (Art. 4). | Ohne Antwort an Ort und Stelle bindet Sie der Preis grundsätzlich nicht mehr; lassen Sie die Offerte beim Kunden, schreiben Sie ein Datum. |
| wird schriftlich geschickt, ohne Gültigkeitsdatum | Der Antragsteller bleibt gebunden, bis er den Eingang einer ordnungsmässig und rechtzeitig abgesandten Antwort erwarten darf (Art. 5). | Sie bleiben gebunden, bis eine rechtzeitig abgesandte Antwort eintreffen kann; eine Zahl nennt das Gesetz nicht: Ein Datum ist besser. |
| enthält einen ausdrücklichen Vorbehalt («unverbindlich») | Der Antragsteller wird nicht gebunden, wenn er eine die Behaftung ablehnende Erklärung beifügt (Art. 7 Abs. 1). | Nimmt der Kunde an, sind Sie nicht gebunden: Sie entscheiden, ob Sie abschliessen. Ob der Preis danach nur ein Richtwert ist, sagt Art. 7 nicht: Nennen Sie die Preisart. |
| ist eine Preisliste | Die Versendung von Tarifen, Preislisten u. dgl. bedeutet an sich keinen Antrag (Art. 7 Abs. 2). | Ein Tarif verpflichtet Sie nicht für einen bestimmten Auftrag. |
Fester Preis, ungefährer Ansatz oder nach Aufwand: Schreiben Sie es in die Offerte
Diese Wahl wiegt bei einem Streit am schwersten. Die Offerte-Vorlage oben hat für jeden der drei Fälle ein Kästchen zum Ankreuzen.
Kein Gesetz nennt einen zulässigen Prozentsatz für die Überschreitung eines ungefähren Ansatzes: Das Gesetz spricht von einem Ansatz, der «unverhältnismässig überschritten» wird, ohne eine Zahl zu nennen; im Streitfall entscheidet das Gericht. Droht Ihre Schätzung überschritten zu werden, informieren Sie den Kunden am besten und holen Sie seine Zustimmung ein, bevor Sie weiterarbeiten.
| Preisart | Was das Gesetz sagt | In die Offerte schreiben (Beispiel) |
|---|---|---|
| Fester Preis | Wurde die Vergütung zum voraus genau bestimmt, muss der Unternehmer das Werk um diese Summe fertigstellen und «darf keine Erhöhung fordern, selbst wenn er mehr Arbeit oder grössere Auslagen gehabt hat, als vorgesehen war» (Art. 373 Abs. 1). Ausnahme: Hindern ausserordentliche Umstände, die nicht vorausgesehen werden konnten oder nach den Voraussetzungen beider Parteien ausgeschlossen waren, die Fertigstellung oder erschweren sie übermässig, kann das Gericht nach seinem Ermessen eine Erhöhung des Preises oder die Auflösung des Vertrages bewilligen (Abs. 2). Der Besteller zahlt den vollen Preis auch bei weniger Arbeit (Abs. 3). | «Fester Preis für die oben beschriebenen Arbeiten.» |
| Ungefährer Ansatz | Der Preis wird nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt (Art. 374). Wird der ungefähre Ansatz ohne Zutun des Bestellers «unverhältnismässig überschritten», kann dieser sowohl während als nach der Ausführung vom Vertrag zurücktreten (Art. 375 Abs. 1). Bei Bauten auf seinem Grund und Boden kann er eine angemessene Herabsetzung des Lohnes verlangen oder, wenn die Baute noch nicht vollendet ist, gegen billigen Ersatz der bereits ausgeführten Arbeiten dem Unternehmer die Fortführung entziehen und vom Vertrag zurücktreten (Abs. 2). | «Ungefährer Ansatz (Art. 375 OR); zeichnet sich eine Überschreitung ab, informieren wir Sie und holen Ihre Zustimmung ein, bevor wir weiterarbeiten.» |
| Nach Aufwand (Zeit und Material) | Ist der Preis zum voraus gar nicht bestimmt worden, wird er nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt (Art. 374). | «Verrechnet nach Aufwand (CHF … pro Stunde) und verwendetem Material.» |
Privater Kunde, zu Hause oder am Telefon: das Widerrufsrecht von 14 Tagen
Die Art. 40a–40f OR gelten für Verträge über bewegliche Sachen und Dienstleistungen, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmt sind, wenn der Anbieter beruflich oder gewerblich handelt und die Leistung des Kunden CHF 100 übersteigt (Art. 40a). Der Kunde kann dann widerrufen, wenn ihm das Angebot an seinem Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder in deren unmittelbarer Umgebung, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf öffentlichen Strassen und Plätzen, an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden war, oder am Telefon oder über vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation gemacht wurde (Art. 40b).
Er hat dieses Recht nicht, wenn er «die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat» oder seine Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben hat (Art. 40c). Ein Kunde, der Sie anruft, damit Sie vorbeikommen, kann unter diese Ausnahme fallen, aber das Gesetz sagt nicht mehr dazu, und ob diese Artikel auf Arbeiten an einem Grundstück anwendbar sind, ist unter Juristinnen und Juristen umstritten.
Besteht das Recht, muss der Anbieter den Kunden schriftlich (oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht) über das Widerrufsrecht, Form und Frist unterrichten und ihm seine Adresse bekannt geben; diese Angaben müssen datiert sein und den Vertrag identifizieren; der Kunde muss sie kennen, wenn er den Vertrag beantragt oder annimmt (Art. 40d). Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt erst, wenn der Kunde diese Angaben kennt; der Widerruf ist an keine Form gebunden, und die Frist ist eingehalten, wenn der Kunde den Widerruf am letzten Tag mitteilt oder der Post übergibt; den Zeitpunkt der Unterrichtung muss der Anbieter beweisen (Art. 40e): Bewahren Sie eine unterschriebene Kopie auf. Nach einem Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzuerstatten; hat der Kunde eine Sache bereits gebraucht, schuldet er einen angemessenen Mietzins; für eine bereits erbrachte Dienstleistung ersetzt er nur Auslagen und Verwendungen (Art. 402); eine weitere Entschädigung schuldet er nicht (Art. 40f).
Das Feld «Widerrufsrecht» der Offerte-Vorlage enthält diese Angaben: Sie tragen nur Ihre Adresse sowie Nummer und Datum der Offerte ein. Gelten diese Artikel, setzt das ausgefüllte Feld die 14-tägige Frist in Gang, die nicht beginnt, solange der Kunde diese Angaben nicht erhalten hat (Art. 40e). Gelten sie klar nicht (zum Beispiel bei einem Geschäftskunden), streichen Sie das Feld durch: Ein in der unterschriebenen Offerte genanntes Widerrufsrecht könnte der Kunde sonst auch ausserhalb der gesetzlichen Fälle geltend machen. Im Zweifel auszufüllen ist unser Rat, keine gesetzliche Regel.
Anzahlung: in der Offerte vorsehen
Ohne andere Vereinbarung hat der Besteller «die Vergütung bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen» (Art. 372 Abs. 1 OR). Wurde vereinbart, das Werk in Teilen zu liefern und nach Teilen zu bezahlen, ist jeder Teil bei seiner Ablieferung zu zahlen (Abs. 2). Eine Anzahlung kann man also nachträglich nicht einseitig verlangen: Man sieht sie vor, und die Offerte ist der natürliche Ort dafür (Prozentsatz oder Betrag, bei Auftrag).
Die Offerte-Vorlage hat eine Zeile «Anzahlung bei Auftrag». In Fele-facture erstellen Sie eine Anzahlungsrechnung direkt aus der Offerte, als Prozentsatz oder Betrag; sie wird in der Schlussrechnung automatisch abgezogen.
Was Fele-facture mit einer Offerte macht
Fele-facture erstellt Offerten wie Rechnungen: per Sprache, mit einem Foto eines Rapports oder einer handgeschriebenen Offerte (zum Beispiel dieser Vorlage) oder über die Tastatur. Das PDF der Offerte zeigt ein Datum «Gültig bis» und trägt weder QR-Zahlteil noch IBAN: Eine Offerte bezahlt man nicht. Die Fotoerkennung übernimmt den Kunden und die Zeilen (und, falls notiert, die Anzahlung in die Zahlungsbedingungen); Gültigkeitsdatum, Preisart und das Feld «Widerrufsrecht» bleiben auf dem Papier. Die Offerte der App gilt 30 Tage ab ihrem Datum und trägt den Satz «Diese Offerte gilt bis zum oben genannten Datum.»: Sie bleiben also bis dahin gebunden (Art. 3), und ein Vorbehalt «unverbindlich» in den Zahlungsbedingungen würde dem widersprechen. Preisart oder Widerrufsbelehrung schreiben Sie ins Feld «Zahlungsbedingungen (dieses Dokument)» (höchstens 500 Zeichen), das auf das PDF gedruckt wird.
Nimmt der Kunde an, erstellt «In Rechnung umwandeln» die Rechnung: mit einem Klick auf dem Bildschirm der Offerte; aus «Meine Dokumente» oder nach Anzahlungsrechnungen öffnet die App zuerst die vorausgefüllte Rechnung (Anzahlungen abgezogen), die Sie bestätigen. Die Rechnung erhält eine neue Nummer und das heutige Datum und zählt zu den Dokumenten des Monats. Aus der Offerte können Sie auch eine oder mehrere Anzahlungsrechnungen erstellen (Prozentsatz oder Betrag), die von der Schlussrechnung abgezogen werden, und das PDF direkt aus der App per E-Mail an den Kunden senden. Der QR-Zahlteil der Rechnungen ist ab dem Abo Selbstständig (CHF 15/Monat) inbegriffen; das Gratis-Abo (5 Rechnungen oder Offerten pro Monat) erstellt Rechnungen ohne QR-Zahlteil.
Ohne Kreditkarte · Gratis: 5 Rechnungen oder Offerten pro Monat, ohne QR-Zahlteil (QR-Rechnung ab CHF 15/Monat) · Siehe auch die Preise.
Quellen
- Obligationenrecht (SR 220), Art. 3–7: der Antrag und seine Frist — Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex (abgerufen am )
- Obligationenrecht (SR 220), Art. 11 und 16: Form der Verträge — Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex (abgerufen am )
- Obligationenrecht (SR 220), Art. 40a–40f: Widerrufsrecht — Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex (abgerufen am )
- Obligationenrecht (SR 220), Art. 363 und 372–375: Werkvertrag, Zahlung und Preis — Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex (abgerufen am )
Häufige Fragen
Ist eine Offerte in der Schweiz Pflicht?+
Nein. Das Obligationenrecht schreibt für den Werkvertrag keine Form vor: Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt (Art. 11 OR). Eine schriftliche Offerte dient als Beweis dafür, was vereinbart wurde: Arbeiten, Preis, Gültigkeitsdauer. Ausnahme: Gilt das Widerrufsrecht nach Art. 40a ff., muss die Belehrung darüber schriftlich oder in einer anderen Form erfolgen, die den Nachweis durch Text ermöglicht (Art. 40d).
Wie lange ist eine Offerte gültig?+
So lange, wie Sie angeben: Wer eine Frist setzt, «bleibt bis zu deren Ablauf an den Antrag gebunden» (Art. 3 OR). Ohne Frist bindet eine persönlich übergebene Offerte nicht mehr, wenn der Kunde nicht sogleich annimmt (Art. 4), und eine schriftlich geschickte bindet, bis der Eingang einer rechtzeitig abgesandten Antwort zu erwarten ist (Art. 5). Eine Standarddauer wie 30 oder 90 Tage nennt das Gesetz nicht.
Was bedeutet «unverbindliche Offerte»?+
Rechtlich wird der Antragsteller nicht gebunden, wenn er dem Antrag eine die Behaftung ablehnende Erklärung beifügt (Art. 7 Abs. 1 OR). Nimmt der Kunde eine «unverbindliche» Offerte an, sind Sie also nicht gebunden: Sie entscheiden, ob Sie abschliessen; dass der Preis damit nur ein Richtwert wird, sagt das Gesetz nicht. Wollen Sie Ihren Preis dagegen für eine gewisse Zeit garantieren, schreiben Sie besser ein Gültigkeitsdatum (Art. 3).
Darf der Handwerker mehr verrechnen als offeriert?+
Bei einem festen Preis nicht für das vereinbarte Werk: Der Unternehmer «darf keine Erhöhung fordern» (Art. 373 Abs. 1 OR), ausser wenn ausserordentliche Umstände, die nicht vorausgesehen werden konnten oder nach den Voraussetzungen beider Parteien ausgeschlossen waren, die Fertigstellung hindern oder übermässig erschweren; dann kann das Gericht eine Erhöhung oder die Auflösung des Vertrages bewilligen (Abs. 2). Bei einem ungefähren Ansatz richtet sich der Preis nach dem Wert der Arbeit (Art. 374); wird er aber ohne Zutun des Bestellers «unverhältnismässig überschritten», kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten (Art. 375 Abs. 1); bei Bauten auf seinem Grund kann er auch eine Herabsetzung verlangen oder, solange die Baute nicht vollendet ist, gegen billigen Ersatz der ausgeführten Arbeiten die Fortführung entziehen und zurücktreten (Abs. 2). Einen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht.
Kann der Kunde eine unterschriebene Offerte widerrufen?+
Wenn er ein privater Kunde ist, dem ein beruflich oder gewerblich handelnder Anbieter den Vertrag zu Hause, am Arbeitsplatz oder am Telefon angeboten hat, für mehr als CHF 100 und für den persönlichen oder familiären Gebrauch, kann er innert 14 Tagen widerrufen (Art. 40a–40f OR), ausser er hat die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht (Art. 40c). Die Frist beginnt erst, wenn er schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, über dieses Recht unterrichtet wurde (Art. 40d und 40e). Ob diese Artikel für Arbeiten an einem Grundstück gelten, ist umstritten. Ausserhalb dieser Fälle ist eine fristgerecht angenommene Offerte in der Regel ein Vertrag (ausser bei einem Vorbehalt nach Art. 7).
Kann man auf eine Offerte eine Anzahlung verlangen?+
Ja, wenn sie vereinbart ist. Ohne Vereinbarung ist die Vergütung bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen (Art. 372 OR). Schreiben Sie die Anzahlung in die Offerte, als Prozentsatz oder Betrag; in Fele-facture entsteht die Anzahlungsrechnung direkt aus der Offerte und wird von der Schlussrechnung abgezogen.
Ist die Offerte-Vorlage kostenlos?+
Ja: Es ist ein kostenloses PDF A4, ohne Anmeldung, frei zum Drucken und Kopieren, auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Es ist eine Mustervorlage zur Orientierung, die keine Rechtsberatung ersetzt.
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